23.01.2015 Partner No Comments

Die BAFA verlängert die Förderung für LED-Leuchten

sfg Service GmbHZwar geht der Ölpreis täglich in den Keller und die Heizkosten reduzieren sich somit erfreulich für Privat- und Gewerbebetriebe. Die Betriebskosten für Industriebetriebe, welche von der Beleuchtung abhängig sind (Produktion, Lager, Verwaltung, Hofbeleuchtung), sind allerdings nach wie vor sehr hoch. Die BaFa hat erkannt, dass es angebracht ist, das bisherige Fördermittelprogramm für Querschnittstechnologien bzw. Einzelmaßnahmen zu verlängern. Somit können KMU bis Ende April 2015 Anträge für Zuschüsse für die Umrüstung auf energieeffiziente LED-Beleuchtung stellen.

Dies beinhalte sowohl die Leuchten als auch Montage und Planungskosten, wenn mindestens 500 kWh p.a. eingespart werden und die Investitionssumme über 2.000 € liegt. Allerdings gilt dies nicht für Neubauten sondern ausschließlich Ersatzmaßnahmen und ist bis zu einer Gesamtsumme von 30.000 € begrenzt. Sämtliche Kosten müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Energieeffizienzmaßnahme stehen. Planungs- und Installationsleistungen müssen jedoch von externen Dritten durchgeführt werden, um förderfähig zu sein. Eigenleistungen des Antragstellers sind nicht förderfähig; eine Ausnahme von dieser Regelung besteht für Energiedienstleistungsunternehmen. Die Höhe der Zuwendungen für Einzelmaßnehmen der Richtlinie beträgt für kleine und mittlere Unternehmen 20 % der Kosten (d.h. bis zu 6.000 €) , für sonstige Unternehmen 10 % der Kosten mit wenigen Ausnahmen.

Gefördert werden der komplette Austausch der Leuchte und nicht wie bisher, Birnen, Spots oder LED-Röhren. Wohlgemerkt, der Austausch von Leuchten mit energiefressenden Leuchtstoffröhren auf eine neue LED-Lichtleiste oder, gerade in Lagerbereichen auf LED-Strahler, wird gefördert. Ebenso natürlich der Austausch von Rasterleuchten auf LED-Panels, welche auch ein wesentlich gleichmäßigeres und gesünderes Licht abgeben. LED-Panels sind sowohl dimmbar, als auch in ihrer Farbtemperatur verstellbar. Diese Einstellmöglichkeiten simulieren das unterschiedliche Tageslicht und heben nicht nur die Laune, sondern Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter.

Am extremsten aber ist der Wechsel von HQI/HQL-Strahlern in Hallen oder dem Freigelände gegenüber dem Einsatz von LED-Strahlern in der Kasse spürbar. Hier können je Strahler bis zu 350 W/Std eingespart werden, was bei einem 2-Schichtbetrieb eine Einsparung von bis zu 1500 kWh oder 300 € im Jahr bedeutet. Bei diesen Situationen liegt man sogar ohne den Fördermittelzuschüssen bei einer Amortisation von unter 2 Jahren. Es gibt also für Industriebetriebe und Handwerk, welche ohne Licht nicht arbeiten können, eigentlich keinen Grund nicht zu wechseln.

Eine kompetente Beratung und kostenlose Analyse, wie sie u.a. die fsg-Service GmbH aus dem Kompetenz-Netzwerk KA-PF anbietet, ist aber notwendig, auch wenn Geiz geil ist und Online-Shops vermeintlich günstige Produkte anbieten. Selten kann der Endverbraucher mit Lumen, Kelvin, Ra und Lux etwas anfangen.

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