01.11.2013 Partner No Comments

Begriff „Gutschrift“ – Steuer-Info von Matthias Sander

Durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz wurden die Rechnungsstellungsvorschriften erheblich verändert. Dies hat bei Ihnen oft zu der Frage geführt, ob die Verwendung des Begriffs „Gutschrift“ bei einer Stornierung oder Korrektur der ursprünglichen Rechnung als Gutschrift (sog. kaufmännische Gutschrift) noch zulässig ist. Wir haben Sie frühzeitig informiert, dass hierzu das Bundesministerium der Finanzen Stellung beziehen wird und so lange noch abgewartet werden solle.

Nun liegt endlich das erwartete BMF-Schreiben zur Ausstellung von Rechnungen vor. In diesem BMF-Schreiben wird auch geregelt, dass bei Rechnungsstornos usw. die Verwendung des Begriffs „Gutschrift“ weiterhin zulässig ist und nicht zu einem unberechtigten Steuerausweis führt. Siehe dazu letzter Absatz der Seite 3 des BMF-Schreibens.

Haben Sie zu verschiedenen Punkten Fragen? Wir beraten Sie gerne.

Matthias Sander
Steuerberater

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